der Steuertip
Sammeln Sie in den nächsten Wochen alle Belege und Quittungen,
die Ihnen im Laufe der Umzugsvor- und -nachbereitungen entstehen.
Dazu gehören die Ausgaben für :
All das können Sie nämlich am Ende des Jahres beim Finanzamt geltend machen,
wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist und Sie Ihre Auslagen nicht anderweitig
erstattet bekommen. Beruflich bedingt ist der Umzug aus Sicht
des Finanzamtes auch dann, wenn Sie dadurch Ihrem Arbeitsplatz
wesentlich näher kommen.