die alte Wohnung
Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter bisher gut verstanden haben,
sollte das auch jetzt so bleiben.
Kündigen Sie fristgerecht und erinnern Sie Ihren Vermieter
an die Rückzahlung der Mietsicherheit.
Spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses muß die Kaution
samt Zins und Zinseszins zurückgezahlt sein.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter einen Termin zur Wohnungsabnahme
sowie eventuell Termine zur Wohnungsbesichtigung potentieller Nachmieter.
Steht im Mietvertrag "Übergabe in bezugsfertigem Zustand" oder
"wie übernommen" oder "besenrein", muß die Wohnung nur leergeräumt
und sauber sein. Müssen Sie laut Vertrag die Wohnung renoviert
verlassen, sollten Sie sich rechtzeitig um alle notwendigen
Handwerker bemühen.
In beiden Fällen können Sie übrigens auch auf Unsere Leistungen vertrauen.
Im eigenen Interesse sollten Sie bei der Übergabe der Wohnung
den Zustand schriftlich in einem Übergabe-Protokoll festhalten.
Sprechen Sie mit dem Nachmieter über die Übernahme Ihrer kostspieligen
Einbauten und Verschönerungsarbeiten
- eventuell gegen eine Abstandssumme. Der Vermieter erstattet Ihnen
dafür nur einen Teil der Kosten, wenn Sie das mit Ihm so vereinbart
haben, bevor Sie ans Werk gingen.
Der Ausbau von Einbauten kann fast genau so teuer werden wie der Einbau.
Also überlegen Sie ganz kritisch, ob der Schrank auch im neuen Heim
das passende Eckchen findet.
Vor allem, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, sollten Sie auch an die
zurückbleibende Hausgemeinschaft denken. Gibt es Absprachen zwischen den
Mietern oder Eigentümern, sollte der Nachmieter oder neue Besitzer
diese kennen - eventuell sogar schriftlich.