An- und Ummelden

Der erste Gang gilt diesmal dem Einwohnermeldeamt. Gerüstet mit der
Abmeldebestätigung des alten Wohnortes kann ein Familienmitglied die ganze
Familie anmelden.
Nehmen Sie dazu alle Pässe der Familie mit, denn der Paß ist das einzige
Dokument, in dem gesetzlich vorgeschrieben stets die aktuelle Anschrift
verzeichnet sein muß.